Minijob vs. Midijob 2026 –
Was lohnt sich mehr für Studenten?

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📋 Inhalt dieses Artikels
  1. Was ist eigentlich der Unterschied?
  2. Die aktuellen Grenzen 2026
  3. Steuern & Sozialversicherung im Vergleich
  4. Rechenbeispiele: Was bleibt wirklich übrig?
  5. Besonderheiten für Studenten
  6. Was passiert mit der Krankenversicherung?
  7. Wann lohnt sich was?
  8. Fazit

Du studierst und überlegst, nebenbei etwas Geld zu verdienen? Dann bist du früher oder später über die Begriffe Minijob und Midijob gestolpert. Aber was genau ist der Unterschied – und welche Option lohnt sich für Studenten in Deutschland 2026 wirklich mehr? Wir erklären es dir einfach und verständlich.

1. Was ist eigentlich der Unterschied?

Sowohl Minijob als auch Midijob sind Beschäftigungsformen mit besonderen Regelungen bei Steuern und Sozialversicherung. Der entscheidende Unterschied liegt im monatlichen Verdienst:

556 €
Minijob-Grenze
2.000 €
Midijob-Grenze
13,90 €
Mindestlohn 2026
💡 Gut zu wissen

Verdienst du mehr als 2.000 € im Monat, bist du in einer regulären Beschäftigung mit vollen Abgaben. Für die meisten Studenten mit Nebenjob ist das aber selten relevant.

2. Die aktuellen Grenzen 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein neuer Mindestlohn von 13,90 €/Stunde. Die Minijob-Grenze wurde entsprechend auf 556 € pro Monat angehoben (vorher: 538 €). Das bedeutet:

Regelung Monatsgrenze 2026 Jahresgrenze Max. Stunden/Woche*
Minijob bis 556 € bis 6.672 € ca. 10 Std.
Midijob 556,01 € – 2.000 € bis 24.000 € bis ~36 Std.
Regulär über 2.000 € über 24.000 € unbegrenzt

* Bei 13,90 €/Std. Mindestlohn, Richtwert

⚠️ Wichtig: Jahresgrenze beachten

Beim Minijob darf die Jahressumme 6.672 € nicht überschreiten. In einzelnen Monaten darfst du gelegentlich mehr verdienen (z. B. in der Weihnachtszeit), solange der Jahresdurchschnitt stimmt. Das ist für Studenten oft praktisch!

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3. Steuern & Sozialversicherung im Vergleich

Hier liegt der größte Unterschied zwischen Minijob und Midijob. Schau dir die Übersicht an:

Abgabe Minijob Midijob (Student)
Lohnsteuer (AN) ✔ Keine (AG zahlt pauschal) Nur ab Grundfreibetrag
Krankenversicherung (AN) ✔ Keine ✔ Keine (Familienvers.)
Pflegeversicherung (AN) ✔ Keine ✔ Keine (Familienvers.)
Rentenversicherung (AN) Opt-out möglich ✘ Ja, aber reduziert
Arbeitslosenversicherung ✔ Keine ✘ Ja, gering
Abgaben Arbeitgeber ~30% Pauschal Normal geteilt

Was bedeutet "Familienversicherung"?

Die meisten Studenten bis 25 Jahre (manchmal auch bis 30) sind über ihre Eltern kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert – die sogenannte Familienversicherung. Das gilt auch im Midijob, solange dein Verdienst eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Mehr dazu in Abschnitt 6.

4. Rechenbeispiele: Was bleibt wirklich übrig?

📌 Beispiel 1: Minijob – 10 Std./Woche à 14 €

Brutto pro Monat: 10 Std. × 14 € × 4,33 Wochen = ca. 606 €

⚠️ Das übersteigt die Minijob-Grenze von 556 €! → Entweder Stunden reduzieren oder Midijob.

Bei 9 Std./Woche à 14 €: ca. 545 € → ✔ Minijob möglich

✅ Netto = ~545 € (volles Brutto, keine Abzüge für dich)
📌 Beispiel 2: Midijob – 15 Std./Woche à 15 €

Brutto pro Monat: 15 × 15 € × 4,33 = ca. 975 €

Abzüge (Student mit Familienversicherung, Steuerklasse 1):

Rentenversicherung: ca. 45 € · Arbeitslosenversicherung: ca. 6 € · Lohnsteuer: 0 € (unter Freibetrag)

✅ Netto = ca. 924 € – fast 380 € mehr als im Minijob-Beispiel!
📌 Beispiel 3: Midijob – 20 Std./Woche à 15 €

Brutto pro Monat: 20 × 15 € × 4,33 = ca. 1.300 €

Abzüge: RV ca. 75 € · AV ca. 10 € · Lohnsteuer: 0–20 € (abhängig von Steuerklasse)

✅ Netto = ca. 1.200–1.215 € – deutlich mehr Kaufkraft!
✅ Tipp: Nutze unseren Rechner

Willst du deinen eigenen Fall genau durchrechnen? Mit unserem kostenlosen Studenten-Gehaltsrechner siehst du in Sekunden, was du netto verdienen würdest – für Minijob und Midijob.

5. Besonderheiten für Studenten

Als Student gelten für dich einige wichtige Sonderregeln, die einen Nebenjob attraktiver machen als für reguläre Arbeitnehmer:

Immatrikulation ist Pflicht

Die studentischen Sonderregelungen gelten nur, solange du ordentlich an einer Hochschule eingeschrieben (immatrikuliert) bist. Exmatrikulierst du dich, verlierst du den Studentenstatus und damit viele Vorteile.

20-Stunden-Regel

Während des Semesters solltest du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um weiterhin als Student (nicht als Arbeitnehmer) sozialversicherungsrechtlich behandelt zu werden. In den Semesterferien gibt es mehr Spielraum – bis zu 40 Stunden für maximal 26 Wochen im Jahr sind möglich.

⚠️ Vorsicht bei Überschreitung

Arbeitest du dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche, kann dein Status als „werkstudent" entfallen. Du wärst dann vollständig sozialversicherungspflichtig – was deinen Nettolohn spürbar senken würde. Prüfe das unbedingt mit deiner Krankenkasse!

Werkstudentenprivileg

Das sogenannte Werkstudentenprivileg befreit Studenten im Midijob von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, solange sie die 20-Stunden-Grenze einhalten. Das macht den Midijob für Studenten deutlich günstiger als für normale Arbeitnehmer.

6. Was passiert mit der Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung ist oft der größte Kostenfaktor. Hier die wichtigsten Szenarien für Studenten:

Situation Krankenversicherung Kosten für dich
Minijob (unter 556 €) Familienversicherung bleibt 0 €
Midijob + Familienvers. möglich Familienversicherung bleibt 0 €
Über 25 Jahre alt Studentische KV (~130 €/Monat) ~130 €/Monat
Über 20 Std./Woche im Semester Reguläre KV-Pflicht ~7,8% vom Brutto

Solange du unter 25 bist und die Einkommensgrenzen der Familienversicherung nicht überschreitest (aktuell: 505 €/Monat Gesamteinkommen bei Minijobs, beim Werkstudenten gelten andere Regelungen), zahlst du gar nichts für die Krankenversicherung.

💡 Gut zu wissen: Studentische Krankenversicherung

Bist du älter als 25 oder nicht mehr über die Eltern versichert, kannst du dich studentisch versichern – das kostet ca. 130–140 € pro Monat (inklusive Pflegeversicherung). Das ist deutlich günstiger als die reguläre KV. Erst mit dem Examen oder Exmatrikulation endet dieser Status.

7. Wann lohnt sich was? – Die ehrliche Antwort

Es gibt keine universelle Antwort – es kommt auf deine Situation an. Hier eine klare Entscheidungshilfe:

Der Minijob lohnt sich, wenn …

Der Midijob lohnt sich, wenn …

⚠️ Achtung: BAföG-Freibetrag 2026

Wer BAföG bekommt, darf im Jahr maximal 8.820 € brutto (Stand 2026, bitte aktuell prüfen) hinzuverdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Das entspricht ca. 735 € pro Monat. Ein Midijob bis ~700 € ist damit in der Regel noch BAföG-sicher – aber überprüfe das immer individuell beim BAföG-Amt!

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Gib einfach deinen Stundenlohn und deine Wochenarbeitszeit ein – der Rechner zeigt dir sofort, ob du im Minijob oder Midijob bist und wie viel du netto bekommst.

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8. Fazit: Minijob oder Midijob?

Für die meisten Studenten, die Einfachheit und Flexibilität bevorzugen oder nur wenige Stunden pro Woche arbeiten wollen, ist der Minijob ideal. Du bekommst dein volles Brutto als Netto – kein Papierkram, keine Überraschungen.

Wer hingegen mehr verdienen möchte und bereit ist, einen kleinen Teil seines Einkommens in die Sozialversicherung einzuzahlen, fährt mit dem Midijob besser. Gerade das Werkstudentenprivileg macht den Midijob für Studenten in Deutschland sehr attraktiv – die KV-Ersparnis sorgt dafür, dass du trotz Abgaben deutlich mehr Geld in der Tasche hast als ein regulärer Arbeitnehmer mit gleichem Gehalt.

✅ Unsere Empfehlung
  • Wenig Zeit, einfach halten: Minijob bis 556 €/Monat
  • Mehr verdienen, trotzdem Student: Midijob bis 2.000 €/Monat (max. 20 Std./Woche im Semester)
  • Immer vorab prüfen: BAföG-Grenzen, Familienversicherung, 20-Stunden-Regel
GS
gehaltsrechner-student.de
Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und richtet sich speziell an Studenten in Deutschland. Alle Angaben basieren auf dem Rechtsstand Mai 2026 und sind ohne Gewähr.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Individuelle Fragen – insbesondere zu BAföG, Krankenversicherung und Steuerpflicht – solltest du mit einem Steuerberater, dem BAföG-Amt oder deiner Krankenkasse klären.
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